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Anwaltsgebühren

 

Bei uns erhalten sie stets aktuelle, fachkundige, rechtssichere Auskünfte und engagierten Einsatz für ihr Anliegen. Diese Arbeit hat daher auch einen Preis.

Damit sie einschätzen können, wie hoch die Kosten für unsere anwaltliche Tätigkeit sein könnten, haben wir für sie im Folgenden einige Informationen zusammengestellt:

Die Kosten unserer Tätigkeit sind geregelt im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Sie richten sich zumeist nach dem jeweiligen Gegenstandswert (Streitwert). Pauschalvergütungen oder individuelle Vergütungsvereinbarungen sind nach Absprache und schriftlicher Niederlegung ebenfalls möglich.

Die Kosten einer ersten Beratung können je nach Aufwand und Gegenstand der Beratung zwischen 70€ und 190€, zzgl. der gesetzlichen MwSt. variieren.

Die Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung erläutern wir ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. Hier können sie sich selber online einen ersten Überblick verschaffen.

Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen und  holen gerne für sie eine Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung ein.

 

Welche Unterstützung gibt es?

Mit geringem Einkommen haben sie Anspruch auf staatliche Beratungshilfe oder Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe, sollten sie die Kosten für unsere Tätigkeit nicht selbst aufbringen können.

Einen sogenannten Beratungshilfeschein erhalten sie auf Antrag vorab bei Ihrem zuständigen Amtsgericht. Das Formular zur Gewährung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe reichen wir für sie ein.

 

Anträge und Informationen finden sie hierzu im Downloadbereich.