Unser Spezialgebiet: Arbeitsrecht

 

Wir als Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht unterstützen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte nach stets aktueller Rechtslage. Wir können für sie beratend sowie prüfend bereits im Vorfeld eines Arbeitsverhältnisses tätig sein oder sie währenddessen bei dessen Auflösung/Kündigung begleiten.

 

Arbeitgeber

In jedem Fall dürfen sie von uns umsichtiges und vorausschauendes Vorgehen zur Vermeidung  arbeitsrechtlicher Streitigkeiten in folgenden Bereichen erwarten:

 

  • Aus- oder Neugestaltung von Verträgen oder Nebenabreden
  • Abmahnungen
  • Befristete Arbeitsverträge
  • Mindestlohngesetz
  • Erstellung von Abwicklungs- oder Aufhebungsverträgen
  • Kündigung und Sozialauswahl
  • Beratung und Begleitung in Betriebsratsfragen

 

Arbeitnehmer

Arbeitnehmer unterstützen wir bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Forderungen in den Bereichen

  • Fehlerhafte Lohnabrechnung
  • Ausbleibende Lohnzahlung, Gehaltsklagen
  • Überstundenvergütung, Zuschläge
  • Urlaubsanspruch
  • Einhaltung des Mindestlohngesetzes
  • Teilzeitansprüche
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Schwerbehinderung
  • Befristung
  • Versetzung
  • Abmahnung
  • Störungen des Arbeitsverhältnisses durch z.B. Mobbing
  • Kündigung und Kündigungsschutzklage
  • Aufhebungsverträge
  • Abfindung
  • Versetzung
  • Forderungsanmeldung in Insolvenzverfahren

 

Wir stehen ihnen gerne persönlich für weitere Auskünfte zur Verfügung – kontaktieren sie uns.